Kosten
Die ärztlich verordneten Leistungen werden von der Grundversicherung der Krankenkassen übernommen und von den Wohngemeinden restfinanziert. Der Patientenanteil beträgt 8 Franken pro Tag, entsprechend den Vorgaben der Gesundheitsdirektion zur Rechnungslegung.
Bei Selbstzahlern wird eine Pauschale von Fr. 130.-- pro Stunde in Rechnung gestellt.